MelloKey hat geschrieben:topographic hat geschrieben:Schade, dass es von den Konzerten in Deutschland - aus irgendwelchen rechtlichen Gründen - keine Mitschnitte geben wird. Beim Erfurt-Konzert wurde der MP3-Stick des Manchester-Konzertes verkauft!
In Braunschweig war´s genauso. Mitschnitt des Manchester-Konzerts. Sehr schade, ich hätte das Braunschweiger Konzert gerne als Mitschnitt gehabt.
Vor allem deswegen hat mich das Fotografierverbot geärgert. Wozu das, wenn das Konzert hinterher nicht vermarktet wird? Und vor allem - ist das Fotografierverbot völlig willkürlich?
Vom Patentanwalt: Grundsätzlich hat jeder Mensch das Recht am eigenen Bild und auch an anderen urheberrechtlich geschützten "Ergüssen". Ob anderweitige Vermarktungen oder gar keine Vermarktungen erfolgen ist dafür nicht maßgeblich. Auch wenn eben überhaupt keine Vermarktung erfolgen sollte, wird selbst private Nutzung von Bildern und Audio/Video-Mitschnitten grundsätzlich erst mal nicht legal. Und damit nicht jemand illegal tätig wird, "hilft" der Veranstalter mit der Überwachung der entsprechenden Verbote.
Man muss bedenken, dass in anderen Ländern (GB, USA, ...) andere Gesetze gelten und die Veranstalter und/oder Künstler womöglich auch deshalb andere Interessen haben (können).
Im übrigen weiß man ja nicht, welcher Art ein Veranstalter Nutzungsrechte von den Künstlern erworben hat (steht in deren Vertrag), und welcher Art eine aktuelle oder zukünftige Vermarktung erfolgt oder erfolgen soll (siehe z.B. Falco's "Originalaufnahmen", die nun 25 nach seinem Tod veröffentlicht wurden). Womöglich hat ein Veranstalter Fotografierrechte an bestimmte Personen zu einem Preis verkauft, den er mit Verkäufen von "Kleinkram" nicht erzielen wird.
Trotz meinem Verständnis für die Sach- und Rechtslage bin ich natürlich als Fan auch betrübt darüber, dass die Interessen von uns, die wir die ganze Sache bezahlen, so wenig berücksichtigt werden.